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Grundsteuerreform - Welche Unterlagen benötigen Sie für die Feststellungserklärung bei Wohngebäuden?

Wo bekommen Sie - nach dem Bundesmodell - notwendige Angaben und Unterlagen.

Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen bekanntlich alle Grundstücke neu bewertet werden. Vom 01.07. bis zum 31.10.2022 haben Sie Zeit, die sog. Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) abzugeben. Zwar ist die neue Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen. Da jedoch jeder Grundstücksbesitzer eine solche Erklärung abgeben muss, ergibt sich für die Finanzverwaltung ein enormer Arbeitsaufwand. Daher die knappe Abgabefrist.

Als Grundstückseigentümer sollten Sie die erforderlichen Angaben frühzeitig recherchieren und ggf. die benötigten Unterlagen zeitnah beschaffen, damit Sie diese Frist auch halten können. Manche Unterlagen - z.B. den Grundbuchauszug - müssen Sie erst anfordern, sofern sie Ihnen noch nicht vorliegen.

Unsere Darstellung orientiert sich am Bundesmodell. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen wenden zwar eigene Modelle an, aber in vielen Punkten stimmen die notwendigen Angaben mit dem Bundesmodell überein.





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