Eine Betriebsaufgabe führt zur Aufdeckung der stillen Reserven.
In einigen Branchen wird es immer schwerer, einen Nachfolger zu finden. Manchmal bleibt dem Unternehmer dann keine andere Möglichkeit, als den Betrieb schweren Herzens gänzlich aufzugeben und die Betriebsgrundlagen in sein Privatvermögen zu übertragen. Mit etwas Glück kann er die Betriebsgrundlagen aber auch veräußern - bestenfalls an einen einzigen Erwerber, der den Betrieb dann weiterführt.
Im ersten Fall handelt es sich um eine Betriebsaufgabe und im zweiten Fall um eine Betriebsveräußerung, aber steuerlich wird beides gleichbehandelt. In jedem Fall müssen Sie den Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn ermitteln und versteuern, dabei die stillen Reserven aufdecken und selbst dann eine Aufgabebilanz erstellen, wenn Sie Ihren Gewinn sonst per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
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