Vermeiden Sie Nachzahlungen und nutzen Sie Gestaltungschancen
Nutzen auch Sie Ihren Pkw sowohl für private als auch für berufliche Zwecke? Dann sollten Sie wissen, ob Sie den Wagen Ihrem Privat- oder dem Betriebsvermögen zuordnen müssen und welche einkommen- und umsatzsteuerlichen Folgen die Zuordnung hat.
Ist der Pkw komplett dem Betriebsvermögen zuzuordnen, können Sie z.B. alle damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen. Dafür müssen Sie jedoch die anteilige Privatnutzung - mit Hilfe der (pauschalen) 1-%-Methode oder der (konkreten) Fahrtenbuchmethode - gewinnerhöhend erfassen und versteuern. Günstigere Ansätze für die steuerpflichtige Privatnutzung sind bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen möglich.
Stellt der Pkw dagegen Privatvermögen dar, können Sie für die betrieblichen Fahrten eine sog. Nutzungseinlage ansetzen. Jeder gefahrene Kilometer kann dann mit 0,30 € als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb können Sie zudem die Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke geltend machen, seit dem 01.01.2021 ab dem 21. Entfernungskilometer sogar noch höhere Beträge .
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