top of page

Was müssen Sie als Unternehmer bei der Pkw-Nutzung steuerlich beachten?

Vermeiden Sie Nachzahlungen und nutzen Sie Gestaltungschancen

Nutzen auch Sie Ihren Pkw sowohl für private als auch für berufliche Zwecke? Dann sollten Sie wissen, ob Sie den Wagen Ihrem Privat- oder dem Betriebsvermögen zuordnen müssen und welche einkommen- und umsatzsteuerlichen Folgen die Zuordnung hat.

Ist der Pkw komplett dem Betriebsvermögen zuzuordnen, können Sie z.B. alle damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen. Dafür müssen Sie jedoch die anteilige Privatnutzung - mit Hilfe der (pauschalen) 1-%-Methode oder der (konkreten) Fahrtenbuchmethode - gewinnerhöhend erfassen und versteuern. Günstigere Ansätze für die steuerpflichtige Privatnutzung sind bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen möglich.

Stellt der Pkw dagegen Privatvermögen dar, können Sie für die betrieblichen Fahrten eine sog. Nutzungseinlage ansetzen. Jeder gefahrene Kilometer kann dann mit 0,30 € als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb können Sie zudem die Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke geltend machen, seit dem 01.01.2021 ab dem 21. Entfernungskilometer sogar noch höhere Beträge .





Commenti


bottom of page