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Welche Möglichkeiten bietet der Zuwendungsnießbrauch bei Vermögensübertragungen auf Angehörige?

Sichern Sie Ihr Eigentum und sparen Sie mit der richtigen Gestaltung sogar Steuern

Bei der Vermögensübertragung auf die nachfolgende Generation besteht oft ein gewisses Unsicherheitsgefühl, sich endgültig von den übertragenen Vermögensteilen zu trennen. Andererseits sollten die werten Abkömmlinge aber auch irgendwann mit der Vermögensverwaltung vertraut werden - schließlich wollen Sie sich nicht ewig darum kümmern. Hier bietet Ihnen der sog. Zuwendungsnießbrauch die Möglichkeit, weiterhin rechtlicher Eigentümer des Vermögens zu bleiben, die Erträge - oder einen Teil derselben - und die damit zusammenhängenden Pflichten jedoch dauerhaft an den oder die Nachfolger abzugeben. Der Zuwendungsnießbrauch kann an jeder Vermögensart bestellt werden, seien es Mietimmobilien, Wertpapiere oder auch Unternehmen.

Neben schenkungsteuerlichen Vorteilen durch die niedrigere Bewertung des Nießbrauchrechts (als bei einer Vermögensübertragung) sind auch Gestaltungen möglich, bei denen Sie sogar Einkommensteuer sparen. Natürlich gibt es auch steuerliche Fallstricke zu beachten. Wichtig ist hierbei die Frage, wer nach der Bestellung des Nießbrauchs die laufenden Werbungskosten abziehen und die Abschreibung (z.B. bei Gebäuden) geltend machen kann.



Zuwendungsnießbrauch-1020021 Dr Hofer
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