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Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Unternehmer bei einer Betriebsprüfung?

Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, können Ihnen Strafzahlungen drohen.

Nichts ist sicher im Geschäftsleben - außer dass jedem Unternehmen früher oder später eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt bevorsteht. Während mittelgroße Unternehmen ca. alle zwölf Jahre das „Vergnügen“ haben, ist es bei Kleinbetrieben kaum absehbar, wann sie in den Prüfungsplan einbezogen werden. Außerdem kann das Finanzamt auch bei einer Umsatzsteuer- bzw. Lohnsteuer-Nachschau ohne Ankündigung in beschränktem Maße prüfen und dann zu einer regulären Betriebsprüfung übergehen.

Als Leiter eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens sollten Sie daher unbedingt wissen, welche Rechte und Pflichten Sie bei einer Betriebsprüfung haben: So darf der Prüfer z.B. auf Ihr betriebliches EDV- System zugreifen. Aber Ihre privaten Räume darf er nicht betreten! Zudem müssen Sie auch nicht jede Prüfungsfrage beantworten. Sie können aber viel zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, indem Sie sich gut vorbereiten.




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