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Welche Risiken birgt eine Betriebsaufspaltung für Sie?

Verhindern Sie ungewollte Aufdeckung von stillen Reserven und Mehrsteuern und nutzen Sie Chancen der Vermögenssicherung.

Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) wissen Sie, dass die Gesellschaft nur mit ihrem Vermögen haftet, Ihr privates Vermögen ist grundsätzlich außen vor. Hier kann es Sinn machen, zum Beispiel ein wertvolles Betriebsgrundstück oder Lizenzen aus dem Privatvermögen an die Gesellschaft zu vermieten. Auch aus steuerlicher Sicht kann dies interessant sein kann.

Aber Vorsicht: Wenn Sie - ggf. zusammen mit anderen Personen - die Kapitalgesellschaft beherrschen (sog. personelle Verflechtung) und das an diese überlassene Wirtschaftsgut eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt (sog. sachliche Verflechtung), wird die Überlassung zu einer eigenen gewerblichen Tätigkeit. Sie haben dann steuerlich ein neues Unternehmen gegründet, welches ggf. auch gewerbesteuerpflichtig ist (sog. Besitzunternehmen). Fallen die personelle oder die wirtschaftliche Verflechtung weg, drohen die Aufdeckung stiller Reserven und damit hohe steuerliche Mehrbelastungen. Dies gilt sowohl für das überlassene Wirtschaftsgut als auch für die Anteile an der Kapitalgesellschaft (sog. Betriebsunternehmen).

Eine Betriebsaufspaltung kann auch ungewollt begründet werden. Insgesamt ist die ungeordnete Auflösung einer Betriebsaufspaltung wohl einer der größten vorstellbaren steuerlichen Unfälle.




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