Vorweggenommene Erbfolge oder Übertragung einzelner Einkommensquellen - überall gibt es steuerliche Risiken und Chancen
Nicht nur mit Blick auf die Schenkungsteuer sind Vermögensübertragungen auf nahe Angehörige anspruchsvoll, auch einkommensteuerlich gibt es dabei eine Menge zu beachten.
Gerade bei Geldschenkungen an noch nicht berufstätige Kinder können sich lukrative Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Denn diesen steht im Jahr 2023 ein einkommensteuerlicher Grundfreibetrag von 10.908 € zur Verfügung. Außerdem verfügen sie über einen Sparer-Freibetrag von 1000 € im Jahr. Durch eine gezielte Vermögensübertragung können Sie diese Freibeträge nutzbar machen - etwa durch die Schenkung von zinsbringenden Kapitalanlagen oder Beteiligungen. Hierbei müssen Sie allerdings einige Details beachten, damit Sie tatsächlich steuerliche Vorteile erzielen können.
Auch bei der sog. vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen gibt es einkommensteuerlich interessante Möglichkeiten. So kann das übernehmende Kind z.B. Kaufpreisrenten an die Eltern für die Übertragung von Betriebsvermögen unter Umständen als Sonderausgaben geltend machen.
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