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Wie vermeiden Sie Steuerfallen beim gewerblichen Grundstückshandel?

Erkennen Sie die Risiken und planen Sie umsichtig - sonst drohen erhebliche Nachzahlungen.

Immobilien sind eine beliebte, wertstabile Geldanlage, die auch in stürmischen Zeiten sichere und stetige Renditen verspricht. Darüber hinaus werden derzeit viele Wohnimmobilien vererbt. In Anbetracht der vielerorts stark steigenden Grundstückspreise kann es vielleicht auch für Sie eine interessante Option sein, Immobilienbesitz zu verkaufen.

Gegenüber Aktien und anderen Kapitalanlagen haben privat gehaltene Immobilien einen entscheidenden Vorteil: Nach Ablauf einer Besitzdauer von zehn Jahren sind Verkaufsgewinne komplett einkommensteuerfrei. Aber Vorsicht ist geboten, wenn Sie mehrere Immobilien besitzen und von Zeit zu Zeit An- und Verkäufe tätigen. Wenn Sie hier nicht richtig planen, kann Ihnen das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen. Die Folgen sind drastisch: Ihre Verkaufsgewinne können nicht nur im Nachhinein einkommensteuerpflichtig werden, sondern es kann zudem auch Gewerbesteuer anfallen.


Gewerblicher Grundstückshandel-1047321
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