top of page

Wie wenden Sie als Arbeitgeber die steuerlichen Regeln für Betriebsveranstaltungen richtig an?

So feiern Sie mit vollem Betriebsausgabenabzug

Weihnachtsfeiern, Sommerfeste und Jubiläen sind willkommene Anlässe, einander auch einmal zwanglos und abseits des stressigen Arbeitsalltags zu begegnen. Für Sie als Arbeitgeber sind Betriebsveranstaltungen außerdem eine gute Möglichkeit, den Mitarbeitern gegenüber Ihre Wertschätzung auszudrücken und den Teamgeist zu fördern.

Auch der Staat fördert betriebliche Feiern. Werden bestimmte Regeln beachtet, können sämtliche Kosten der Veranstaltungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Man könnte sagen: Sie feiern und das Finanzamt zahlt. Wie jede steuerliche Vergünstigung haben aber auch diese Regeln ihre Tücken. So gilt lediglich ein Freibetrag von 110 € pro Arbeitnehmer und Veranstaltung, außerdem kann nur der Aufwand für zwei Veranstaltungen im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Für die Ermittlung der Kosten gibt es ebenfalls klare Regelungen.



Betriebsveranstaltungen-1019986 Dr Hofer
.pdf
Download PDF • 856KB




bottom of page