Dr. Hofer & Hofer
Steuerberater
Rechtsanwältin
für Familienrecht und Erbrecht
Unser Anspruch ist eine spezialisierte Beratung in überdurchschnittlicher Qualität.
Deshalb haben wir uns auf bestimmte Gebiete spezialisiert, die alle miteinander verflochten sind.
Wir legen großen Wert darauf, Sie als Mandant übergreifend über alle beteiligten Rechtsgebiete zu beraten.
Nur so werden wir Ihren Interessen
umfassend gerecht.
Steuerberatung ist geprägt durch einen ständigen interdisziplinären Austausch mit den Bereichen Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Wir verstehen moderne Beratung daher als gegenwarts- und zukunftsbezogene Gestaltungsaufgabe in enger Abstimmung mit unseren Mandanten.
Um diesem Anspruch zu genügen stehen wir in engem Austausch mit renomierten Kollegen, mit denen uns über die fachliche Ebene hinaus auch eine freundschaftliche Beziehung verbindet, so dass selbst komplexe Themen in enger Abstimmung qualitativ hochwertig bearbeitet werden können.
Wir beraten Unternehmen umfassend
in allen Aspekten des Steuerrechts.
Erstellung von
Jahresabschlüssen
Steuerplanung
Finanz- und Lohnbuchhaltung
(auch digital über DATEV Unternemen online)
Unternehmenskäufe
und -verkäufe
Unternehmerische und private Steuererklärungen
Unternehmensnachfolge
Offenlegung
von Jahresabschlüssen
Unternehmensumstrukturierung
Ehe, Partnerschaft und Familie sind regelmäßig Zentrum und Inhalt unseres privaten Lebens, sie können aber oftmals auch Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen sein. Umso wichtiger ist eine fachlich kompetente und persönlich unterstützende anwaltliche Beratung, die im Interesse aller Beteiligten die Lösung, nicht die Konfrontation zum Ziel hat.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen
des Familienrechts
rechtliche Beratung bei
bevorstehender Trennung
Regelung der Verteilung des
gemeinsamen Vermögens
(Immobilien, Geldanlagen,
Schulden, etc.)
Trennungs- und
Scheidungsvereinbarungen
Prüfung und Berechnung
von Unterhaltsansprüchen
/-pflichten
(Ehegatten, Kinder, Eltern)
Hilfe bei Streitigkeiten über
Sorgerecht und Umgangsrecht
Berechnung des
Zugewinnausgleichs
Gestaltung von Eheverträgen
Durchführung der Ehe-
scheidung und
Folgesachen
(Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich,
elterliche Sorge, Umgang,
Hausrat, Ehewohnung)
Vermögens- /
Gesellschaftsübertragung
&
Erbrecht
Erben und Vererben bietet ein großes Konfliktpotential. Vor allem in diesem Rechtsbereich ist eine rechtzeitige und übergreifende Beratung essentiell, um größeren Einbußen mit unerwünschten und unerfreulichen Ergebnissen vorzubeugen. Die optimale Nachlassgestaltung setzt zwingend eine fundierte gemeinschaftliche erb- und
steuerrechtliche Beratung voraus. Diese umfassende rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung aller relevanter
Aspekte aus den verschiedenen Rechtsgebieten gewährleisten wir aus einer Hand.
Auch die spätere Abwicklung des Erbfalles kann Konfliktpotenzial beinhalten. Eine umfassende rechtliche Betreuung stellt dabei nicht nur die Umsetzung des wirklichen Willens des Erblassers sicher, sondern hilft auch allen Beteiligten, unnötigen Streit zu vermeiden. Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts.
Durch unser abgestimmtes Handeln sowohl für die steuerlichen als auch die rechtlichen Aspekte dieses Bereiches, fallen für unsere Mandaten keine separaten Gebühren für Steuerberater und Rechtsanwalt an.
Steuerliche & rechtliche Beratung
aus einer Hand
Testamente & Erbverträge
steuerrechtlich motivierte
Gestaltungen,
vorweggenommene Erbfolge,
d.h. Entwicklung
individueller Lösungen für die Vermögensübertragung
zu Lebzeiten auch im
Rahmen einer
vorweggenommenen Erbfolge
Annahme und Ausschlagung
einer Erbschaft
Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung
Internationales Erbrecht
Vorsorgevollmacht,
Betreuungs- und
Patientenverfügung
Unternehmensnachfolge
Vermächtnisse, Auflagen,
Bedingungen und Befristungen
Erbscheinsverfahren
Haftung für
Nachlassverbindlichkeiten,
Nachlassinsolvenz
Nachlassabwicklung,
d.h. Auflösung
(Auseinandersetzung) von Erbengemeinschaften,
Teilungsanordnungen
Enterbung
Hilfe bei der Durchsetzung
berechtigter Erb-, Pflichtteils-
oder
Pflichtteilsergänzungsansprüche