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Dr. Hofer & Hofer

Steuerberater

Rechtsanwältin

für Familienrecht und Erbrecht

Unser Anspruch ist eine spezialisierte Beratung in überdurchschnittlicher Qualität.

Deshalb haben wir uns auf bestimmte Gebiete spezialisiert, die alle miteinander verflochten sind.

Wir legen großen Wert darauf, Sie als Mandant übergreifend über alle beteiligten Rechtsgebiete zu beraten.

Nur so werden wir Ihren Interessen

umfassend gerecht.

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Steuer

Steuerberatung ist geprägt durch einen ständigen interdisziplinären Austausch mit den Bereichen Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Wir verstehen moderne Beratung daher als gegenwarts- und zukunftsbezogene Gestaltungsaufgabe in enger Abstimmung mit unseren Mandanten.

Um diesem Anspruch zu genügen stehen wir in engem Austausch mit renomierten Kollegen, mit denen uns über die fachliche Ebene hinaus auch eine freundschaftliche Beziehung verbindet, so dass selbst komplexe Themen in enger Abstimmung qualitativ hochwertig bearbeitet werden können.

Wir beraten Unternehmen umfassend

in allen Aspekten des Steuerrechts. 

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Erstellung von

Jahresabschlüssen

Steuerplanung

Finanz- und Lohnbuchhaltung

(auch digital über DATEV Unternemen online)

Unternehmenskäufe

und -verkäufe

Unternehmerische und private Steuererklärungen

Unternehmensnachfolge

Offenlegung

von Jahresabschlüssen

Unternehmensumstrukturierung

Familienrecht

Ehe, Partnerschaft und Familie sind regelmäßig Zentrum und Inhalt unseres privaten Lebens, sie können aber oftmals auch Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen sein. Umso wichtiger ist eine fachlich kompetente und persönlich unterstützende anwaltliche Beratung, die im Interesse aller Beteiligten die Lösung, nicht die Konfrontation zum Ziel hat. 

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen

des Familienrechts

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rechtliche Beratung bei

bevorstehender Trennung

Regelung der Verteilung des

gemeinsamen Vermögens

(Immobilien, Geldanlagen,

Schulden, etc.)

Trennungs- und

Scheidungsvereinbarungen

Prüfung und Berechnung

von Unterhaltsansprüchen

/-pflichten

(Ehegatten, Kinder, Eltern)

Hilfe bei Streitigkeiten über

Sorgerecht und Umgangsrecht

Berechnung des

Zugewinnausgleichs

Gestaltung von Eheverträgen

Durchführung der Ehe-

scheidung und

Folgesachen

(Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, 

elterliche Sorge, Umgang,

Hausrat, Ehewohnung)

Erbe und Vermögensübertrag

Vermögens- / 

Gesellschaftsübertragung

&

Erbrecht

Erben und Vererben bietet ein großes Konfliktpotential. Vor allem in diesem Rechtsbereich ist eine rechtzeitige und übergreifende Beratung essentiell, um größeren Einbußen mit unerwünschten und unerfreulichen Ergebnissen vorzubeugen. Die optimale Nachlassgestaltung setzt zwingend eine fundierte gemeinschaftliche erb- und

steuerrechtliche Beratung voraus. Diese umfassende rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung aller relevanter 

Aspekte aus den verschiedenen Rechtsgebieten gewährleisten wir aus einer Hand.

Auch die spätere Abwicklung des Erbfalles kann Konfliktpotenzial beinhalten. Eine umfassende rechtliche Betreuung stellt dabei nicht nur die Umsetzung des wirklichen Willens des Erblassers sicher, sondern hilft auch allen Beteiligten, unnötigen Streit zu vermeiden. Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts.

Durch unser abgestimmtes Handeln sowohl für die steuerlichen als auch die rechtlichen Aspekte dieses Bereiches, fallen für unsere Mandaten keine separaten Gebühren für Steuerberater und Rechtsanwalt an.

Steuerliche & rechtliche Beratung 

aus einer Hand

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Testamente & Erbverträge

steuerrechtlich motivierte

Gestaltungen,

vorweggenommene Erbfolge,

d.h. Entwicklung

individueller Lösungen für die Vermögensübertragung

zu Lebzeiten auch im

Rahmen einer

vorweggenommenen Erbfolge

Annahme und Ausschlagung

einer Erbschaft

Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung

Internationales Erbrecht

Vorsorgevollmacht,

Betreuungs- und

Patientenverfügung

Unternehmensnachfolge

Vermächtnisse, Auflagen,

Bedingungen und Befristungen

Erbscheinsverfahren

Haftung für

Nachlassverbindlichkeiten,

Nachlassinsolvenz

Nachlassabwicklung,

d.h. Auflösung

(Auseinandersetzung) von Erbengemeinschaften,

Teilungsanordnungen

Enterbung

Hilfe bei der Durchsetzung

berechtigter Erb-, Pflichtteils-

oder

Pflichtteilsergänzungsansprüche

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