Es kann sein, dass Sie die Pauschale nur über Ihre Einkommenssteuererklärung erhalten können.
Die Lebenshaltungskosten - insbesondere für Energie und Lebensmittel - sind im ersten Quartal 2022 enorm angestiegen. Viele Menschen leiden unter den Kostensteigerungen. Um diese Belastung zumindest teilweise abzufedern, hat die Bundesregierung neben dem vielbeachteten 9-€-Ticket für die Monate Juni bis August u.a. auch eine Energiepreispauschale i.H.v. 300 € eingeführt.
Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, der bei Arbeitnehmern i.d.R. durch den Arbeitgeber ausgezahlt und bei Selbständigen über eine Minderung der Einkommensteuervorauszahlung geleistet wird. In einigen Fällen muss man auch den Weg über die Einkommensteuererklärung 2022 gehen.
Einige Personengruppen wurden allerdings wissentlich nicht bedacht: So können z.B. Rentner die Energiepreispauschale nicht in Anspruch nehmen.
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