top of page

Welche Angaben muss ein Bewirtungsbeleg enthalten, damit der Betriebsausgabenabzug klappt?

Ist der Beleg unvollständig, oder sind die Kosten unverhältnismäßig hoch, kann das Finanzamt den Abzug versagen.

im betrieblichen Tagesgeschäft kommt es häufig zur Bewirtung von Geschäftspartnern oder Kunden in Restaurants oder sonstigen gastronomischen Einrichtungen. Diese darf nach Ansicht des Finanzamts nicht in ein Luxusschlemmen ausarten - eine feste Grenze für den angemessenen Aufwand gibt es jedoch nicht. Die Kosten der Bewirtung von betriebsfremden Personen können Sie als Unternehmer zu 70 % als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen. Und die Vorsteuer auf die Bewirtungskosten können Sie vollständig mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen.

Wichtig ist, dass ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg vorliegt, denn ohne diesen ist Ihr Betriebsausgabenabzug gefährdet. Beispielsweise müssen alle Gäste und auch Sie als Bewirtender namentlich auf dem Beleg genannt sein. Verwendet der Bewirtungsbetrieb eine elektronische Kasse, muss die Rechnung mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung abgesichert sein. Enthält die Rechnung eine Transaktionsnummer bzw. die Seriennummer der Kasse oder des Sicherheitsmoduls, können Sie davon ausgehen, dass sie ordnungsgemäß erstellt wurde. Bis zu einer bestimmten Höhe der Bewirtungsaufwendungen gibt es außerdem Vereinfachungsregelungen, die es sich zu kennen lohnt.



Bewirtungsbelege-1021012 Dr Hofer
.pdf
Download PDF • 984KB


bottom of page