Wenn nicht riskieren Sie Hinzuschätzungen und Bußgelder von bis zu 25.000€
Die Anforderungen der Finanzbehörden an elektronische Kassen werden Jahr um Jahr strenger. So wurde 2020 unter anderem die Pflicht zum Einsatz eines Aufzeichnungssystems mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) beschlossen. Und im Frühjahr 2021 ist auch die allerletzte Fristverlängerung der Bundesländer zur Umsetzung der Vorschriften der ordnungsgemäßen Kassenführung ausgelaufen. Inzwischen müssen fast alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE ausgerüstet sein. Ein Härtefallantrag ist nicht mehr möglich. Lediglich bei einigen wenigen alten Kassen gibt es noch eine Übergangsfrist, die aber zum 31.12.2022 ausläuft.
Des Weiteren müssen elektronische Kassen seit 2020 für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg ausgeben können und Sie müssen dem Finanzamt Art und Anzahl Ihrer Kassen melden. Bei der praktischen Umsetzung des Meldeverfahrens lässt die Finanzverwaltung bis heute auf sich warten, aber immerhin hat sich bei der Belegausgabe einiges getan.
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