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Können Sie den Verlust aus einem Darlehen an Ihre krisengeplagte GmbH steuerlich geltend machen?

Entscheidend ist die steuerliche Einordnung des Darlehens.

Wenn Sie Anteilseigner einer GmbH sind, liegt Ihnen sicherlich viel daran, dass die Gesellschaft Gewinne erzielt und immer wieder an Sie ausschüttet. Aber nicht alle Unternehmen sind stets erfolgreich. Kommt es zu einer wirtschaftlichen Krise, benötigt das Unternehmen finanzielle Unterstützung. Und wenn ihm die Bank kein Darlehen gibt oder nur zu utopischen Konditionen, dann können Sie als Anteilseigner Ihrer GmbH zu günstigeren Konditionen unter die Arme greifen.

So können Sie Ihrer Gesellschaft - schon vorab oder erst bei Kriseneintritt - ein Darlehen gewähren, um die finanzielle Durststrecke zu überstehen. Wenn alles gut läuft, erholt sich das Unternehmen und kann Ihnen das geliehene Geld zurückzahlen. Bleibt der Erfolg des Unternehmens und damit die Rückzahlung Ihres Darlehens allerdings aus, stellt sich die Frage, ob Sie den Verlust zumindest steuerlich geltend machen können. Schließlich mussten Sie auch die Gewinne zuvor immer versteuern.



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