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Erbschaftssteuer: Tipps gegen kalte Enteignung

Der Artikel im Erdinger Anzeiger vom 08. Juni 2024

Erding – Volles Haus im Erdinger Weißbräu: Das Thema „Übertragung von Grundstücken auf die nächste Generation", über das Steuerberater Anton Hofer auf Einladung des

CSU-Ortsverbandes sprach, stieß auf großes Interesse. Der Erdinger, der sich in seiner Kanzlei gemeinsam mit seiner Ehefrau, Rechtsanwältin Sabine Hofer, auf das Thema spezialisiert hat, erläuterte Details und Schwierigkeiten bei der Bewertung von Grundstücken im Schenkungs- und Erbfall, heißt es in einer Pressemitteilung.



Hintergrund

Im Dezember 2022 war der Antrag Bayerns im Bundesrat zur Erhöhung und Regionalisierung der Freibeträge gescheitert. Die Staatsregierung legte deshalb im Juni 2023 Verfassungsbeschwerde gegen das geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ein. Anhand von Beispielen erläuterte Hofer, welche Auswirkungen die seit 1. Januar 2023 geltenden steuerlichen Änderungen bei der Bewertung von Grund- und Gebäudewerten bei der Übertragung haben können.


Grundsätzlich sei eine Anpassung der Bewertungsgrundlagen für Immobilien aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Änderungen in der Immobilienwert-ermittlungsverordnung notwendig gewesen, so Hofer. Die neuen gesetzlichen Regelungen führten aber in vielen Bereichen dazu, "dass die steuerlichen Werte weit über den tatsächlichen Verkehrswerten liegen", kritisierte Hofer. Ein Problem ist aus seiner Sicht, dass die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liege, die Erbschafts- und Schenkungssteuer als Ländersteuer aber die regionalen Besonderheiten abbilden sollte. Die betreffe insbesondere Regionen wie Erding, in denen es auf dem Immobilienmarkt bis 2022 erhebliche Wertsteigerungen gegeben habe. Wenn man bedenke, dass in Bayern im Jahr 2021 knapp drei Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer festgesetzt worden seien – das entspreche 26 Prozent des bundesweiten Aufkommens – und davon ein Viertel in Form des Länderfinanzausgleichs wieder aus Bayern abfließe, sei es nachvollziehbar, dass eine Einigung auf politischer Ebene unmöglich erscheine, so Hofer.


Mögliche Lösung

Ein Lösungsansatz könnte daher sein, die Freibeträge von Erben oder Beschenkten zu erhöhen und auch regional unterschiedlich auszugestalten. Insoweit begrüßt der Steuerberater die Verfassungsbeschwerde Bayerns.


Beispielrechnung

Hofer erklärte, wie sich die geänderten Rahmenbedingungen bei der Bewertung eines Einfamilienhauses (Sachwertverfahren) und eines Mietwohngrundstücks (Ertragswertverfahren) in Erding auswirken. So ergab sich nach seinen Worten von 2022 auf 2023 eine um 40 bis 50 Prozent höhere steuerliche Bewertung. Angesichts der gefallenen Immobilienpreise könne man dies durchaus als "kalte Enteignung" bezeichnen, so Hofer. Die Höherbewertungen – bei gleichbleibenden Freibeträgen – sorgten teilweise dafür, dass Erben oder Beschenkte ihre Immobilie aufgrund der hohen Steuerlast verkaufen müssen.


Hofer riet in Fällen in denen ein eklatantes Missverhältnis zwischen dem steuerlichen Wert und dem tatsächlichen Verkehrswert gegeben ist, zu einem Gutachten, das den individuell gegebenen niedrigeren Verkehrswert nachweise:" Nehmen Sie das, was der Gesetzgeber vorgibt, nicht einfach hin." Wenn man nicht sicher sei, gebe es auch die Möglichkeit eines Vorprüfungs-gutachtens, in dem überprüft werde, ob ein selbständiges Gutachten zum Erfolg führen kann.






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