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Wie gestalten Sie die Erbfolge mit Übertragung und Vorbehaltsnießbrauch optimal?

Mit vorausschauender Planung können Sie Steuern sparen und Ihr Vermögen erhalten

Durch die Nutzung von Freibeträgen können Sie bei Teilübertragungen Ihres Vermögens auf die nächste Generation signifikant Erbschaft- und Schenkungsteuer einsparen. So haben Sie z.B. bei Übertragungen auf leibliche Kinder einen Freibetrag von 400.000 € für alle Zuwendungen innerhalb von zehn Jahren. Innerhalb von 20 Jahren können Sie sogar Vermögen im Wert von 800.000 € steuerfrei übertragen.

Vielleicht machen Sie sich aber auch Gedanken darüber, ob der Nachwuchs schon die nötige Reife für die Erhaltung des Vermögens besitzt. Falls Sie gern noch eine Weile „die Hand draufbehalten“ möchten, bietet sich der sog. Vorbehaltsnießbrauch als Gestaltung an. Mit seiner Bestellung geht zwar das Eigentum auf den Nachfolger über, allerdings können Sie sich alle bzw. einen Teil der Erträge vorbehalten und haben auch weiterhin umfangreiche Kontrollrechte. Erst beim endgültigen Erbfall erlöschen Ihre Rechte am Vermögen. Bis dahin haben dann sicherlich auch Ihre Erben ein Alter erlangt, in dem sie sorgsam mit dem Hinterlassenen umgehen können. Der Vorbehaltsnießbrauch kann übrigens auf jede Form von Vermögen angewendet werden, seien es Wertpapiere, Immobilien oder Anteile an Unternehmen.



Vorbehaltsnießbrauch-1020015 Dr Hofer
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