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Was müssen Sie wegen der kommenden Grundsteuerreform bereits jetzt im Auge behalten?

Rechtzeitige Abgabe zutreffender Feststellungserklärungen schützt vor unberechtigt hoher Steuerlast.

Ob bebautes oder unbebautes Grundstück, für Sie als Eigentümer ist die Grundsteuer auf jeden Fall ein Thema. Die Grundsteuerreform könnte nun zu einer höheren finanziellen Belastung führen. Auf alle Fälle kommt aber ein erhöhter steuerlicher Erklärungsaufwand aufgrund neuer Ermittlungsmethoden auf Sie zu.

Die Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen, aber der Neubewertungsprozess für die Grundstücke startet bereits 2022. Denn diese Neubewertung ist für die Verwaltungen ein Mammutprojekt, das schlicht seine Zeit braucht. Daher müssen Grundbesitzer schon im Jahr 2022 Feststellungserklärungen abgeben. Letzter Abgabezeitpunkt soll der 31.10.2022 sein.

Als Grundstückseigentümer sollten Sie sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen befassen, denn Sie müssen Informationen und Nachweise aus verschiedenen Quellen zusammentragen. Nur mit diesen Daten können Sie sicherstellen, dass Sie künftig nur die Grundsteuer zahlen, die Sie auch tatsächlich schulden.



Grundsteuerreform Info-1131018
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