Was müssen Sie über die Beschäftigung von Midijobbern im Unternehmen wissen?
- pamelarachholz
- 2. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Achtung: auch für Midijobber gilt der Mindestlohn
Der Begriff „Minijob“ steht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit höchstens: 603 € monatlichem Arbeitsentgelt. Für den Arbeitnehmer ist eine solche Anstellung üblicherweise steuer- und sozialversicherungsfrei. Als Arbeitgeber zahlen Sie Lohnsteuer, Sozialversicherung und Umlagen über günstige Pauschalen. Daneben gibt es auch noch die „Midijobs“, bei denen das regelmäßige Arbeitsentgelt die oben genannte Grenze übersteigt, aber nicht mehr als 2.000 € beträgt. In diesem Übergangsbereich fallen die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer geringer aus als bei einer voll versicherungspflichtigen Tätigkeit.
Hierdurch ist der Wechsel von einem Minijob in eine höher vergütete Tätigkeit attraktiver, weil die Arbeitnehmer nicht sofort mit hohen Sozialabgaben belastet werden. Und die Mitarbeiter, die durch die Verschiebung der Obergrenze in den Übergangsbereich rutschen, können von ermäßigten Sozialversicherungsbeiträgen profitieren. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies aber auch, dass Sie genau wissen müssen, wie sich die Entgeltgrenzen errechnen, um die betroffenen Arbeitnehmer bei der Lohnabrechnung richtig einzugruppieren bzw. korrekte Daten an die externe Lohnbuchhaltung weiterzugeben.




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