Wie bleiben Gutscheine an Ihre Mitarbeiter lohnsteuerfrei?
- pamelarachholz
- vor 7 Tagen
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Wenn der Betrag lohnsteuerfrei ist, fallen auch keine Sozialversichungsbeiträge an.
Gute Mitarbeiter sind schwer zu finden. Und als Arbeitgeber möchte man natürlich, dass diese auch zufrieden sind und im Unternehmen bleiben. Nicht die einzige, aber doch eine wesentliche Voraussetzung für Zufriedenheit ist die Entlohnung. Zu bedenken ist aber, dass bei jeder Gehaltserhöhung auch zusätzliche Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Das gilt nicht nur für den eigentlichen Arbeitslohn, sondern auch für Sachbezüge und sonstige Vorteile, die Sie als Arbeitgeber gewähren.
Immerhin ist es möglich, seinen Mitarbeitern Sachzuwendungen bis zu einer bestimmten Freigrenze zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen. Diese monatliche Freigrenze für Sachbezüge an Mitarbeiter beträgt aktuell 50 €. Sie darf nicht nur nicht überschritten werden, sondern es gelten auch weitere formale Anforderungen, damit es mit der Steuerfreiheit klappt. Großer Beliebtheit auf dem Gebiet der Incentives erfreuen sich seit Jahren Gutscheine und Guthabenkarten.




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