Kennen Sie die Voraussetzungen für steuerfreie Präventionsmaßnahmen
Eine motivierte und vor allen Dingen gesunde Belegschaft ist die Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens. Allerdings ist arbeitgeberseitig bei Wohltaten an die Arbeitnehmer, auch zum Zweck der gesundheitlichen Prävention, immer auch Vorsicht geboten: Wenn die Maßnahme nicht unter den steuerlichen Förderungskatalog fällt, kann hierdurch steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn entstehen.
Die steuer- und sozialversicherungsfreie Förderung der Mitarbeitergesundheit durch bestimmte Präventionsmaßnahmen ist pro Jahr und Mitarbeiter auf 600 € begrenzt. Außerdem müssen die Leistungen an die Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, Gehaltsumwandlungen scheiden also aus.
Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen der Rückenfitness und Kurse zur gesunden Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtprävention. Hier sind bestimmte Vorgaben zu beachten. Bestimmte Maßnahmen müssen speziell zertifiziert sein. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio wird nicht gefördert. Grundsätzlich sind auch höhere Leistungen zur Gesundheitsprävention steuer- und sozialversicherungsfrei möglich, allerdings müssen diese dann im überwiegend eigenen betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen.
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