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Wie müssen Sie als Arbeitgeber die Energiepreispauschale auszahlen und wann erfolgt die Erstattung?

Die Erstattung erfolgt ggf. bereits mit der Lohnsteueranmeldung für den August 2022

die Lebenshaltungskosten - insbesondere für Energie und Lebensmittel - sind im ersten Quartal 2022 enorm angestiegen. Viele Menschen leiden unter den Kostensteigerungen. Um diese Belastung zumindest teilweise abzufedern, hat die Bundesregierung neben dem vielbeachteten 9-€-Ticket für die Monate Juni bis August u.a. auch die Energiepreispauschale i.H.v. 300 € eingeführt.

Letztere wird in den meisten Fällen einmalig durch Sie als Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Damit Sie durch die zusätzlichen Zahlungen nicht unnötig belastet werden, erhalten Sie die Erstattung in der Regel schon vor der Auszahlung! Außerdem zeigen wir Ihnen auf, in welchen Fällen Sie auf eine Auszahlung verzichten können.



Energiepreispauschale Arbeitgeber-1139247
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