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Wie unterscheiden sich gewerblich geprägte und vermögensverwaltende Personengesellschaften?

Nur die richtige Rechtsform schützt vor unnötigen steuerlichen Belastungen.

Die Personengesellschaft (z.B. als GbR oder KG) ist eine beliebte Rechtsform für die gemeinsame gewerbliche Betätigung von mindestens zwei Gesellschaftern. Außerdem bietet sie sich auch bei der Vermögensverwaltung an (etwa als Grundstücksgesellschaft). Mit der Mischform GmbH & Co. KG – also einer Kommanditgesellschaft mit einer GmbH oder sonstigen Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafterin (Komplementärin) – kann eine Personengesellschaft von einer natürlichen Person gegründet und in der Haftung beschränkt werden.

Wenn eine Kapitalgesellschaft die einzige persönlich haftende Gesellschafterin bei einer GmbH & Co. KG ist, prägt die Kapitalgesellschaft die Tätigkeit der Personengesellschaft gewerblich. Das heißt, die Personengesellschaft wird gewerbesteuerpflichtig – und zwar unabhängig von ihrer tatsächlichen Tätigkeit.

Für steuerliche Zwecke spielt es eine große Rolle, ob eine Personengesellschaft als gewerblich, gewerblich geprägt oder vermögensverwaltend gilt. Denn hieraus ergeben sich Unterschiede bei der Zuordnung des Betriebsvermögens, den Einkunftsarten und der Besteuerung.

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